Der Kapitän ist der vom Schiffseigner (Reeder) bestellte Führer des Schiffes. "Kapitän" bezeichnet damit keinen Dienstgrad sondern eine Indienststellung. Die Ausbildung zum Kapitän erfolgt an Seefahrtsschulen, Fachhochschulen und Universitäten im Studiengang Nautik bzw. Wirtschaftsingenieur für Seeverkehr. Demnach heißt der Studiumsabschluss des Kapitäns in der Handelsschifffahrt: Diplom-Wirtschaftsingenieur für Seeverkehr. Dazu muss eine
Nettofahrzeit von mindestens zwei Jahren als nautischer Wachoffizier kommen. Der nautische Offizier kann dann das Deutsche A-6-Patent (Kapitän auf großer Fahrt) erwerben, das ihn berechtigt, Schiffe auf offenem Meer zu führen.
An Bord ist der Kapitän verantwortlich für die nautischen Aufgaben, die Sicherheit des am Seeverkehr teilnehmenden Schiffes und seiner Besatzung. Er hält Verbindung zum Reeder und hat viele verwaltende, z.T. auch kaufmännische Aufgaben.
Vom Wachdienst ist er auf den großen Containerschiffen, Massengutfrachtern und Tankern zumeist freigestellt, bleibt aber in der Regel auf der Brücke, wenn ein Lotse an Bord ist (Revierfahrten). Seine engsten Mitarbeiter sind der Chief Engineer und der Erste Offizier. Der Erste Offizier übernimmt die Aufgaben des Kapitäns, wenn dieser aus irgendeinem Grund verhindert ist.
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